Versorgung per Gesetz gestärkt – Neues in der GKV

By | 1. September 2015

Versorgung per Gesetz gestärkt: Neues in der GKV

Es hat sich was getan vor der parlamentarischen Sommerpause. Bundesrat und Bundestag haben einige Beschlüsse auf den Weg gebracht, die das Gesundheitswesen betreffen. Es handelt sich dabei um das Versorgungsstärkungs-, das Präventions- und das IT-Sicherheitsgesetz, verändert haben sich zudem die Haftungsbedingungen für Hebammen; bislang noch nicht ausgegoren ist die Klinikreform.

Schnellerer Termine beim Facharzt 

Der Kassenärztlichen Vereinigung wurde durch das Versorgungsstärkegesetz auferlegt, Vermittlungsangebote oder Terminservice-Stellen einzurichten, damit Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen im Bedarfsfall einen Facharzttermin innerhalb von vier Wochen erhalten – andernfalls hat der Patient die Möglichkeit, die dringende fachärztliche Untersuchung/Behandlung in einem Krankenhaus durchführen zu lassen.

Wieder mehr Ärzte auf dem Land?

Damit vor allem junge Ärzte eher dazu bereit sind, sich auch in ländlichen Gegenden niederzulassen, sollen finanzielle Anreize geschaffen werden. So manche frei gewordene Arztpraxis wird trotzdem unbesetzt bleiben, wenn in diesem Gebiet eine Überversorgung mit Ärzten besteht. Den örtlichen Zulassungsausschüssen der Ärzte und Krankenkassen obliegt die Entscheidung darüber.

Impfschutz im neuen Präventionsgesetz

In nächster Nähe soll die Gesundheit der Menschen gefördert werden – also direkt in Kindergärten, Schulen, an Arbeitsplätzen oder in Heimen. Deshalb dürfen künftig alle Ärzte, zum Beispiel Betriebsärzte, impfen – das durften sie auch bisher – aber jetzt haben sie das Recht, diese Leistung mit den Krankenkassen abzurechnen. Das erleichtert denjenigen, die einer Schutzimpfung bedürfen, diese zeitnah zu erhalten. 

Beraten hat der Bundestag auch über ein Gesetz zur Reform der Strukturen betreffend der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz). Der Gesetzentwurf soll den Einsatz von mehr Pflegekräften und eine bessere Qualität bei der stationären Versorgung von Patienten ermöglichen; ein Inkrafttreten des KHSG ist zum 01.01.2016 vorgesehen.

Künftig keine Regressansprüche der Krankenkassen gegenüber Hebammen

Für Hebammen und Geburtshelfer bedeutet dieses neue Gesetzt keine Erleichterung, denn die Haftpflichtbeiträge für diese Berufsgruppe sind ab dem 01. Juli deutlich angestiegen. Einige sehen dadurch sogar ihre Freiberuflichkeit gefährdet.

Das neue IT-Sicherheitsgesetz betrifft vor allem Betreiber sensibler Strukturen wie unter anderem die von Krankenhäusern. Durch einen Mindeststandard an IT-Sicherheit sollen Daten besser vor dem Zugriff von Hackern und vor Missbrauch geschützt werden.

 

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